Allgemeine Vermietbedingungen:

Von P.v.D. Music & Events ( folgend PvD genannt)

1. Alle Mietleistungen von PvD erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung nachfolgender allgemeinen
Mietbedingungen. Abweichende Mietbedingungen vom Kunden haben keine Gültigkeit.
2. Bestellungen und/ oder Abholung von Geräten kann nur von volljährigen Personen erfolgen. Abgabe an minderjährige Personen wird nicht gestattet.
3. Die Abholung und Rückgabe der angemieteten Geräte erfolgt ausschließlich zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Rückgabe kann nur an autorisierte Personen unserer Firma erfolgen.
4. Bei der Abholung ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises mit deutscher Ladungsfähiger Anschrift notwendig, sonst wird die Übergabe der Geräte nicht erfolgen.
5. Alle gemieteten Sachen sind in einem ordentlichen, sauberen, funktionsfähigen und technisch einwandfreien Zustand und werden bei Ende des Mietvertrages so zurückerwartet.
6. Der Mietvertrag kommt bereits mit einer telefonischen Bestellung zustande, wodurch der Mieter diese allgemeinen Mietbedingungen anerkennt.
7. Die angemieteten Geräte sind nicht versichert. Der Mieter trägt daher die volle Verantwortung für oder bei Schäden.
8. Der Mieter verpflichtet sich bei der Abholung der Geräte diese auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen und ggf. Mängel oder Fehlmengen zu reklamieren. Verzichtet der Mieter darauf hat dieser im späteren Verlauf keine Ansprüche auf Reklamation.
9. Sets werden NUR komplett verliehen! Alle notwendigen Kabel, Sicherheitsseile oder -zubehör (Haken,
Aufleger…) werden kostenlos mitgeliefert!
10. Technische Ausfälle liegen im Bereich des Möglichen! Der Mieter verzichtet in diesem Falle auf die Geltungmachung von Mietminderansprüchen und weitergehende Ansprüche, die durch den Ausfall eines Mietgerätes bedingt sein könnten!
11. Wird der vereinbarte Rückgabetermin überschritten verlängert sich der Mietvertrag automatisch um 24 Stunden, zusätzlich trägt der Mieter anfallende Mehrkosten für eine Ersatzanlage sowie deren Beschaffung.
12. Das Öffnen, sowie herausschrauben der Geräte aus Cases ist untersagt und wird nicht gestattet! Bei Vermieteten Computern ist es nicht gestattet vorhandene Siegel oder Plomben zu öffnen oder zu beschädigen. Bei Zuwiederhandlungen werden wir eine Strafe von 2000 € in Rechnung stellen
13. Anfallende Kosten durch reinigen verschmutzter Kabel oder Geräte werden Reinigungskosten von 6 € Pro angefange 10 Minuten berechnet.
13.1 Kabel die bei Rückgabe nicht wieder Aufgewickelt sind werden pro Stück mit 2 Euro berechnet.
14. Bei Reservierungen, die bis zu 30 Tagen VOR Mietbeginn storniert werden, wird eine Abstandsgebühr in Höhe 20% des Mietpreis berechnet. Bei Reservierungen, die bis zu 14 Tagen VOR Mietbeginn storniert werden, wird eine Abstandsgebühr in Höhe 50% des Mietpreis berechnet. Bei Reservierungen, in den 14 Tagen VOR Mietbeginn storniert werden, wird eine Abstandsgebühr in Höhe 100% des Mietpreis berechnet.
15. Bei Reservierungen, die innerhalb von 3 Tagen vor Mietbeginn storniert werden, sowie bei Nichtabholung reservierter Gegenstände, ist der volle Mietpreis zu entrichten.
16. Der Mietpreis ist bei der Abholung der Geräte in BAR, ohne Abzüge, zu entrichten.
16.1 Pro Auftrag ist ein Mindestwert von 50 € täglich einzuhalten.

17. Mietartikel sind teilweise mit Air Tag von Apple ausgestattet.

18. Bei Verlust von Artikeln  wird der Wiederbeschaffungswert incl Aufwand  in Rechnung gestellt

19. Ein Miettag geht von 14 Uhr bis 14 Uhr es sei denn im Mietvertrag ist was anderes Gedruckt.
20. PVD behält sich vor schriftliche Bestellungen, Kaution und/oder Vorkasse zu verlangen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma P.v.D. – Music & Events im Folgenden nur PvD genannt:
1. Angebote
1.1 Die Angebote von PvD sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich
1.2 Allein durch die Zusendung eines Angebotes kommt kein Vertrag zustande
2. Verträge
2.1 Verträge kommen ausschließlich zustande durch:
2.1.1 vom Auftraggeber unterzeichnetes und auf dem Postweg zurück gesendetes Angebot welches von PVD innerhalb von 8 Tagen schriftlich bestätigt wurde.
2.1.2 Vom Auftraggeber und PVD gegengezeichnete Auftragsbestätigungen
2.1.3 Gastspielverträge
2.2 Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen des Vertragstextes bedürfen der Schriftform und die Abzeichnung durch PvD. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.
3. Technik
3.1 Die Zusammenstellung der Anlage wird allein durch PvD vorgenommen und richtet sich nach Raumgröße und Publikum
3.2 Technische Ausrüstung die über die Angebote hinausgeht wird nach den Preisen auf der Internetseite www.pvd-events.de berechnet
3.3 Der zum Betrieb der Technik notwendige Strom wird vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt.
3.4 Der Auftraggeber stellt im Regelfall 2 Steckdosen die jeweils auf 16 A abgesichert sind zur Verfügung. Weiterhin muss die Stromversorgung den Richtlinien des VDE entsprechen.
4. Aufstellfläche / Bühne
4.1 Die Bühnengröße muss dem entsprechen was im Technischen Rider von PvD festgehalten ist
4.2 Die Aufstellfläche muss zum Vereinbarten Zeitpunkt frei sein und mit einem mindestens ein Meter breiten Gang zugänglich sein.
4.3 Der Abbau erfolgt unmittelbar nach ende der Veranstaltung. Dafür muss der Zugang eine angemessene zeit (ca. 1 Stunde) weiter frei sein.
5. Catering & Logi
5.1 Der Auftraggeber stellt für die Aufenthaltsdauer des Personals von PVD am Veranstaltungsort kostenlos und im ausreichend alkoholfreie Getränke sowie essen der gutbürgerlichen Küche zur Verfügung
5.2 Eine angemessene Umkleidemöglichkeit ist vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen
6. Gema
6.1 Die Kosten für den Erwerb der Aufführungsrechte obliegt dem Veranstalter
6.2 Wir weisen Ausdrücklich darauf hin das wir digital kopierte Tonträger zum Einsatz bringen
7. Gewährleistung
7.1 PvD übernimmt keine Gewährleistung für den Erfolg der Darbietung beim Publikum
8. Haftung
8.1 Die Haftung von PvD gegenüber dem Auftraggeber – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist, mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals.
8.2 Von der Haftung durch den Auftragnehmer ausgeschlossen, sind solche Umstände, die auf Einwirkung höherer Gewalt zurückzuführen sind.
8.3 Der Auftraggeber übernimmt während der gesamten Veranstaltungsdauer (vereinbarte Veranstaltungsdauer zzgl. des überschreitenden Zeitraumes und der Auf- und Abbauzeit) die Haftung für die Sicherheit des vom Auftragnehmer am Veranstaltungsort eingesetzten Personals und der eingebrachten Anlagen und Tonträger des Auftragnehmers.
9. Künstlerische Freiheit
9.1 Die Disposition und die Regie der Veranstaltung obliegt ebenso, wie der Stil und die Art der Darbietung, die dem Auftraggeber bekannt gemacht worden sind, allein PvD
10. Bearbeiter – Discjockey
10.1 Der auf dem Angebot genannte Bearbeiter ist nicht zwangsläufig der eingesetzte DJ. Dieser wird in der darauf folgenden Auftragsbestätigung genannt.
11. Open End Angebote
11.1 Frühester Beginn für diesen Tarif ist 18 Uhr. Bei früherem Beginn der Veranstaltung wird die Zeit laut Paketpreis im Angebot berechnet.
11.2 Bis 3 Uhr stellen der Diskjockey und der Auftraggeber das Ende der Feier gemeinsam fest.
11.3 Ab 3 Uhr kann der Diskjockey die Veranstaltung beenden wenn 20 Minuten lang nicht getanzt wird, oder weniger als 15 Teilnehmer der Veranstaltung anwesend sind.
11.4 Die Zahlung der Vergütung erfolgt ausschließlich als Vorkasse bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn per Überweisung auf das Konto von PVD.
12. Vergütung – Zahlungsbedingungen
12.1 Die Vereinbarte Gage ist am Ende der Veranstaltung in Bar fällig
12.2 Es wird ausschließlich Bargeld Akzeptiert, Schecks, Kreditkarten und andere Bargeldlose Zahlungsarten werden nicht Akzeptiert
12.3 Die Rechnungsstellung wird im Regel am 1. Werktag nach der Veranstaltung erledigt.
12.4 PvD behält sich vor eine Vorrauszahlung zu verlangen
12.5 Die Zahlungspflicht der Gesamtvergütung bleibt unberührt von dem Erfolg der Auftragnehmer beim Publikum des Auftraggebers.
13. Rücktritt und Verhinderung
13.1 Beiden Vertragspartnern wird ein 14 Tätiges Rücktrittsrecht eingeräumt. Die Frist beginnt mit dem Tage der Unterschrift.
13.2 Das Rücktrittsverlangen hat für beide Seiten nur in schriftlicher Form Gültigkeit. Es gilt das Datum des Poststempels.
13.3 Bei einem Rücktritt durch PvD nach dem angegebenen Rücktrittsdatum, verpflichtet sich dieser für einen angemessen Ersatz zu den gleichen Konditionen zu sorgen.
13.4 Eine Verhinderung des Auftragnehmers durch Krankheit oder Unfall, hat dieser unverzüglich dem Auftraggeber schriftlich durch ein ärztliches Attest oder einen Unfallbericht anzuzeigen. Die Leistungspflicht des Auftragnehmers hebt sich in diesem Fall gegen die Vergütungspflicht des Auftraggebers auf.
13.5 Im Falle des Rücktritts nach dem angegebenen Rücktrittsdatum durch die Absage des Auftraggebers oder aus einem anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Grund, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 90% der Gage incl. MwSt. dem Auftragnehmer binnen 5 Werktagen nach Erklärung des Rücktritts auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen.
14. Referenzfreigabe
14.1 Der Auftraggeber erklärt sich durch zustande kommen eines Vertrages zusätzlich damit einverstanden, dass PvD den Namen des Auftraggebers für seine Referenzen verwendet.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB´s rechtsungültig sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten willen am nächsten kommt.
15.2 Gerichtsstand im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag ist für beide Vertragspartner Lübbecke.

Hüllhorst, den 03.07.200

Newsletter Anmeldung

Erfahren sie Neuigkeiten zu unseren Service direkt per Mail

Mietanfrage für
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Call

Unser Telefon ist von

Mo-Fr

9-18 Uhr

besetzt.

Rückrufbitte

Anfrage für

Allgemeine Geschäftsbedingungen